Insolvenzrecht: Schleppendes Zahlungsverhalten muss kein Hinweis auf Zahlungseinstellung sein!
Bezieht sich ein im Wesentlichen gleichbleibendes, dauerhaft schleppendes Zahlungsverhalten des späteren Insolvenzschuldners auch auf einen Zeitraum, in dem der Schuldner seine Zahlungen unstreitig noch nicht eingestellt hatte, kann – so der Bundesgerichtshof – aus dem Zahlungsverhalten nicht auf eine später eingetretene Zahlungseinstellung geschlossen werden. weiterlesen