Insolvenzrecht: BFB-Mandant erzielt Erfolg vor dem Bundesgerichtshof
Ein Zwangsvollstreckungsgläubiger, der die Kontopfändung betreibt, muss auch dann, wenn er durch eine von der Bank des späteren Insolvenzschuldners abgegebene Drittschuldnererklärung zunächst von der fehlenden Werthaltigkeit des Pfandrechts erfährt, bei späterem Pfändungserfolg nicht ohne weiteres mit insolvenzanfechtungsrelevanten Handlungen des Kontoinhabers rechnen. weiterlesen