Verwaltungsrecht: VG Freiburg verneint waffenrechtliches Bedürfnis für dritte Kurzwaffe bei Jägern

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1.7.2020 entschieden, dass die bei Jägern von der Bedürfnisprüfung freigestellten beiden Kurzwaffen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG) i.d.R. eine Obergrenze darstellen. Nur dies sei mit der Intention des Gesetzgebers, die Zahl an Schusswaffen in der Bevölkerung möglichst gering zu halten, vereinbar.

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