Insolvenzanfechtung: „Typisches Verhalten“ als Anknüpfungspunkt für Zahlungseinstellung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung zum Insolvenzanfechtungsrecht klargestellt, dass in Fällen, in denen der Schuldner ein Verhalten zeigt, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, auch dann Zahlungseinstellung vorliegt, wenn der Schuldner nur zahlungsunwillig ist.

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