Insolvenzverwalter

Bundesfinanzhof: Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht bei den Finanzbehörden

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH haben Insolvenzverwalter keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt (FA), soweit die Auskunft das FA in der Geltendmachung, Ausübung oder in der Verteidigung gegen geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Ein Anspruch auf Akteneinsicht folgt insbesondere nicht aus Art. 15 DSGVO i.V.m. § 2a Abs. 5 AO.

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Insolvenzrecht: Informationspflichten der Bank bei insolvenzzweckwidrigen Verfügungen über ein Insolvenzanderkonto?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) trifft eine Bank, bei der ein Insolvenzanderkonto eingerichtet zu Gunsten der Masse ist, grundsätzlich keine Pflicht, die Rechtmäßigkeit von Verfügungen über das Guthaben durch den Insolvenzverwalter zu prüfen oder dem Insolvenzgericht Bericht zu erstatten.

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