Bundesfinanzhof: Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht bei den Finanzbehörden
Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH haben Insolvenzverwalter keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt (FA), soweit die Auskunft das FA in der Geltendmachung, Ausübung oder in der Verteidigung gegen geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Ein Anspruch auf Akteneinsicht folgt insbesondere nicht aus Art. 15 DSGVO i.V.m. § 2a Abs. 5 AO.