Insolvenzanfechtungsrecht: Keine Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners bei insolvenzfester Besicherung
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat ein Gläubiger keine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schudlners, wenn er aufgrund einer Sicherungsübereignung von einer umfassenden insolvenzfesten Sicherung seiner Forderungen ausgeht und ausgehen darf.