Bauträgerrecht: Kann der Erwerber bei Verzug des Bauträgers vom Vertrag zurücktreten?

Nach einem bereits im Jahr 2015 ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kann der mit einem Bauträger geschlossene Erwerbsvertrag ein relatives Fixgeschäft darstellen, sodass der Erwerber vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird. Der Bundesgerichtshof folgte dem jetzt und wies das Rechtsmittel des Bauträgers zurück.

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