Bauvertragsrecht: Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter können unwirksam sein
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnungskaufvertrages verwendete Klausel, welche die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, unwirksam.