Geschäftsführerhaftung: Kein Einwand der Anfechtbarkeit pflichtwidrig geleisteter Zahlungen gegenüber Dritten

Das OLG München befasst sich in einem aktuellen Urteil mit der Haftung eines Geschäftsführers wegen pflichtwidriger Zahlungen nach Insolvenzreife. Dieser kann sich gegen die Klage des Insolvenzverwalters nicht damit verteidigen, die Zahlungen hätten im Wege der Insolvenzanfechtung von den Empfängern zurückverlangt werden müssen. weiterlesen