Werkvertragsrecht: Nicht in die Handwerksrolle eingetragen – Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!

Nach einer aktuelleren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main liegt bereits dann Schwarzarbeit vor, wenn ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks übernimmt, ohne in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen zu sein. Dies führe zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrages.

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