Werkvertragsrecht: Nicht in die Handwerksrolle eingetragen – Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!
Nach einer aktuelleren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main liegt bereits dann Schwarzarbeit vor, wenn ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks übernimmt, ohne in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen zu sein. Dies führe zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrages.