DSGVO

Bundesfinanzhof: Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht bei den Finanzbehörden

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH haben Insolvenzverwalter keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt (FA), soweit die Auskunft das FA in der Geltendmachung, Ausübung oder in der Verteidigung gegen geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Ein Anspruch auf Akteneinsicht folgt insbesondere nicht aus Art. 15 DSGVO i.V.m. § 2a Abs. 5 AO.

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Verwaltungsrecht: DS-GVO gibt dem Insolvenzverwalter keinen Anspruch gegen das Finanzamt auf Auskunft über die Steuerkonten des Insolvenzschuldners

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 17.9.2020 entschieden, dass der Insolvenzverwalter keinen auf Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gestützten Anspruch gegen das Finanzamt auf Auskunft über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners geltend machen kann.

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