Geschäftsführerhaftung: Ergibt sich die Zahlungsunfähigkeit aus dem durch die Buchhaltung einer GmbH ermittelten Liquiditätsstatus, kann diese vom Geschäftsführer nicht pauschal bestritten werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Haftungsprozess gegen einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführer mit der Frage zu befassen, wer die eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO) in welchem Umfang darzulegen und zu beweisen hat.

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