BSB

Bauvertragsrecht: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme auf Basis des § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B

§ 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B, wonach bei Baumängeln vor Abnahme eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Kündigungsandrohung möglich ist, ist nach Auffassung des BGH unwirksam. Sie benachteilige den Auftragnehmer als Vertragspartner unangemessen, was sich im Wege einer Auslegung zu Lasten des Auftraggebers als Verwender der Klausel ergebe.

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Bauvertragsrecht: Keine fiktive oder konkludente Abnahme bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahmeverpflichtung

Nach einer vor kurzem rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG München) schließt eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur förmlichen Abnahme von Bauleistungen gemäß § 12 Abs. 4 VOB/B die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme durch schlüssiges Verhalten aus (eine förmliche Abnahme setzt in der Regel Schriftform voraus). 

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