Verwaltungsrecht: DS-GVO gibt dem Insolvenzverwalter keinen Anspruch gegen das Finanzamt auf Auskunft über die Steuerkonten des Insolvenzschuldners

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 17.9.2020 entschieden, dass der Insolvenzverwalter keinen auf Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gestützten Anspruch gegen das Finanzamt auf Auskunft über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners geltend machen kann.

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