Architektenrecht: Wohnkomplex mit Tiefgarage – ein oder mehrere Gebäude?

Umfasst ein Architektenauftrag mehrere Gebäude, so sind die Honorare für jedes Gebäude getrennt zu berechnen. Für die Abgrenzung, ob es sich um ein oder mehrere Gebäude handelt, kommt es nach einer jetzt rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg darauf an, ob diese nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind.

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