2018

Gesetzesnovelle zum Bauvertragsrecht: Widerrufsrecht bei Bauverträgen ab 2018

Das neue Bauvertragsrecht, welches vom Bundestag am 9. März 2017 beschlossen wurde, sieht vor, dass Bauunternehmer ab 2018 gesetzlich verpflichtet sind, ihren Kunden, soweit es sich um Verbraucher handelt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Das Widerrufsrecht ist als Rechtsinstitut bereits aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten (z.B. Darlehen) bekannt. Der private Bauherr wird so vor fragwürdigen Rabatt- und Lockangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt. weiterlesen

Erhöhte Nachweispflichten im neuen Bauvertragsrecht

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 müssen Bauunternehmen den Bestellern, soweit es sich um Verbraucher handelt,  Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens in Textform und rechtzeitig vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Die Regelungen gelten für ab 01.01.2018 geschlossene Verträge.

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