Insolvenzrecht: Zahlung des insolventen Drittschuldners nach Pfändung und Einziehung nicht nach § 134 InsO anfechtbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob Zahlungen eines insolventen Drittschuldners, die dieser an das Finanzamt leistet, nachdem das Finanzamt Forderungen eines Steuerschuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und eingezogen hat, als unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) anfechtbar sind. Der BGH verneint dies.

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