133 InsO

Waffenrecht: Keine gegenseitige Zurechnung von Aufbewahrungsverstößen in Fällen gemeinschaftlicher Aufbewahrung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren aktuellen Entscheidungen klargestellt, dass bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung von Schusswaffen (§ 13 Abs. 8 AWaffV) keine wechselseitige Zurechnung von  (Sorgfaltspflicht-)Verstößen in Betracht komme. Eine kollektive Gesamthaftung für unaufklärbare Verhaltensverantwortlichkeiten gebe es im Waffenrecht, das die gemeinschaftliche Verwahrung erlaube, nicht. weiterlesen

Insolvenzrecht: BGH zur Reichweite der Vermutungsregel des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO

Nach einer aktuellen Entscheidung des Insolvenzsenates beim Bundesgerichtshof, die das Insolvenzanfechtungsrecht betrifft, ist für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO) nicht erforderlich, dass der Anfechtungsgegner weiß, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. weiterlesen