Das vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes gelten seit 31.10.2024. Sie enthalten u.a. sog. „Messerverbote“ auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr sowie erweiterte Sicherstellungs- und Durchsuchungsbefugnisse bei Legalwaffenbesitzern.
Die Regelungen sind umstritten. Insbesondere die nach § 46 Abs. 4 Satz 2 und Absatz 5 WaffG mögliche vorläufige Sicherstellung von Waffen, Munition und Erlaubnisdokumenten zu einem Zeitpunkt, in dem Waffenbehörden die fehlende Zuverlässigkeit oder Eignung allenfalls vermuten und noch näher prüfen müssen, wird von Experten als überzogen und damit als verfassungsrechtlich problematisch eingeschätzt.
Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 332, S. 1 ff.