Insolvenzrecht: Übertragung der Rechtsstellung als Zwischenmieter auf einen Dritten kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zum Insolvenzanfechtungsrecht festgestellt, dass die Übertragung der Rechtsstellung als Zwischenmieter auf einen nahestehenden Dritten nach § 134 InsO anfechtbar sein kann, wenn die vom Dritten übernommenen Pflichten keine die erlangten Rechte ausgleichende Gegenleistung darstellen.