Waffenrecht: Unzuverlässigkeit wegen Führens einer schussbereiten Kurzwaffe im Kfz
Nach einer aktuellen Entscheidung der u.a. für das Jagd- und Waffenrecht zuständigen 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München entfällt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn ein Jäger eine schussbereite Kurzwaffe auf dem Heimweg von der Jagd nach Hause im Kfz mit sich führt. Der Umstand, dass die ebenfalls im Fahrzeug transportierte Langwaffe entladen war und der Jäger künftig auf Kurzwaffen verzichten möchte, rechtfertigt keine andere Beurteilung. weiterlesen