Insolvenzanfechtungsrecht: Voraussetzungen der Wissenszurechnung von Anfechtungstatbeständen bei Einschaltung mehrerer Behörden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes setzt die Zurechnung von Wissen in Bezug auf anfechtungsreleante Tatbestände zwischen verschiedenen Behörden grundsätzlich deren tatsächliche Zusammenarbeit im konkreten Fall voraus. Die abstrakte Möglichkeit eines Informationsaustausches genügt nicht.

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