Waffengesetz

Waffenrecht: VGH München äußert sich zur waffenrechtlichen Eignungsprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Beschluss vom 5.11.2024 die Voraussetzungen klargestellt, unter denen eine Behörde Waffenbesitzer zur Vorlage eines Eignungsgutachtens auffordern kann. Im Kern ging es darum, wann „Tatsachen“ (§ 6 WaffG) vorliegen, die Eignungszweifel begründen. Die Behörde hatte ihre Aufforderung, ein Gutachten vorzulegen, im wesentlichen auf Behauptungen und widerlegbare Angaben Dritter gestützt.
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Waffenrecht: Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten

Das vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes gelten seit  31.10.2024. Sie enthalten u.a. sog. „Messerverbote“ auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr sowie erweiterte Sicherstellungs- und Durchsuchungsbefugnisse bei Legalwaffenbesitzern.

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