Insolvenzrecht: Schuldner darf im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren Masseverbindlichkeiten nur aufgrund gerichtlicher Ermächtigung begründen
In einer heute veröffentlichten Entscheidung hat der u.a. für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) die seit Jahren umstrittene Rechtsfrage geklärt, ob Verbindlichkeiten, die der Schuldner während der vorläufigen Eigenverwaltung begründet, Masseverbindlichkeiten sind.