Das Oberlandesgericht München hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen eines weiteren Schmerzensgeldanspruchs befasst (Urt. v. 24.02.2017, 10 U 3261/16). Im Streitfall machte der Kläger, nachdem ihm bereits Schmerzensgeld zugesprochen worden war, weiteres Schmerzensgeld wegen einer Kniegelenksarthrose geltend.
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