Verkehrsgerichtstag 2023: Arbeitskreis VI lehnt ärztliche Meldepflicht ab
Der Arbeitskreis VI des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich einstimmig gegen eine Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten bei fahrungeeigneten Personen ausgesprochen. Zugleich empfahl er, jene Voraussetzungen zu präzisieren, bei deren Vorliegen straffreie Meldungen an die Fahrerlaubnisbehörden erfolgen dürfen. Kernpunkt war die Abwägung der Schweigepflicht und dem Schutz der Allgemeinheit.