Jagd- und Umweltrecht: Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bejagung von Natura-2000-Gebieten
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer vom Verein Wildes Bayern e.V. erstrittenen Grundsatzentscheidung klargestellt, dass die Frage, ob die Bejagung von Wild aufgrund einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeiten einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf, für jedes betroffene Gebiet mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen zu prüfen ist.