Mietrecht: Amtsgericht München hält „Mietpreisbremse“ für unwirksam

Das Amtsgericht München hat in einer aktuellen erstinstanzlichen Entscheidung (Urteil vom 21.06.2017, AZ: 414 C 26570/16) die bayerische Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 („Mietpreisbremse“) für nichtig erachtet und in einem laufenden Mietrechtsstreit, in dem es um eine Wohnung im Stadtgebiet von München ging, unangewendet gelassen.

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