Bauvertragsrecht: Trotz Baumangels kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung

Aus einem vertraglichen Schadensersatzanspruch kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn eine Wohnung oder ein Haus wegen Bauverzögerung oder wegen Mängeln nicht benutzt werden kann. Die Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume oder der Terrasse stellt hingegen einen im Werkvertragsrecht i.d.R. nicht ersatzfähigen immateriellen Schaden dar.

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