Bauvertragsrecht: Nacherfüllung auch dann, wenn ein Ausführungsfehler nicht vorliegt

Wird der Auftragnehmer mit der Abdichtung der Terrasse eines Wohnhauses beauftragt, schuldet er die Herbeiführung eines Zustands, der ausschließt, dass (Regen-)Wasser über die Terrasse in das Gebäude eindringt. Die Wasserundurchlässigkeit ist Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung, weshalb der Auftragnehmer verschuldensunabhängig zur Nacherfüllung verpflichtet ist. weiterlesen