Medizinrecht: Zur Verjährung von Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen
Mit Urteil vom 16.2.2018 hat das Sozialgericht (SG) Speyer entschieden, dass für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen auf Grund der Verweisung in § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Gleiches gilt für Erstattungsansprüche von Krankenkassen gegen Krankenhausträger. weiterlesen