Insolvenzrecht: BGH zur Anfechtbarkeit der nachträglichen Sicherung eines Anspruchs

Nach einer Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH kommt es im Anwendungsbereich des § 133 Abs. 2 InsO, der die Anfechtung der Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung nur ermöglicht, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist, nicht auf den Zeitpunkt der (nachträglichen) Bestellung der Sicherheit, sondern auf das Entstehen des gesicherten Anspruches an. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. weiterlesen