Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit der nachträglichen Sicherung eines Anspruchs
Nach einer Entscheidung des u.a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH kommt es im Anwendungsbereich des § 133 Abs. 2 InsO, der die Anfechtung der Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung nur dann ermöglicht, wenn diese innerhalb von 4 Jahren vor der Antragstellung erfolgt ist, nicht auf den Zeitpunkt der (nachträglichen) Bestellung der Sicherheit, sondern auf das Entstehen des gesicherten Anspruches an. weiterlesen