Wohnungseigentumsrecht: Zur Auslegung der Teilungserklärung in Bezug auf die Regelungen der Instandhaltungspflicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Teilungserklärung den Wohnungseigentümer auch dazu verpflichten kann, dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzordnende Teile des Bauwerks instandzuhalten oder instandzusetzen. Der Regelungsgehalt sei durch Auslegung zu ermitteln.