Schließt ein Erwerber mit dem Bauträger vor Abschluss eines Grundstückserwerbsvertrags eine Reservierungsvereinbarung, so bedarf diese nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmung der notariellen Beurkundung, wenn das Reservierungsentgelt ca. 1,1% des Kaufpreises beträgt und verfallen soll, wenn der Kaufinteressent den Grundstückskaufvertrag nicht schließt.
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