Bauträgerrecht: Notarielle Beurkundung einer „Reservierungsvereinbarung“

Schließt ein Erwerber mit dem Bauträger vor Abschluss eines Grundstückserwerbsvertrags eine Reservierungsvereinbarung, so bedarf diese nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmung der notariellen Beurkundung, wenn das Reservierungsentgelt ca. 1,1% des Kaufpreises beträgt und verfallen soll, wenn der Kaufinteressent den Grundstückskaufvertrag nicht schließt.

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