Bau- und Architektenrecht: Unwirksame Preisgleitklausel beim Pauschalpreisvertrag

Nach einer rechtskräftigen des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken zum Bau- und Architektenrecht gilt der Grundsatz, dass Preisgleitklauseln in von Bauunternehmern gestellten Verbraucherbauverträgen in Fällen einer  Pauschalpreisabsprache regelmäßig unwirksam sind. Denn solche Klauseln benachteiligen private Bauherren als Verbraucher in der Regel unangemessen und widersprechen dem Grundcharakter des vereinbarten Festpreises.

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