Architektenrecht: Abrechnung von Mindestsätzen bei unwirksamer Pauschalvereinbarung

Ein Architekt handelt nicht treuwidrig, wenn er sich auf die Unwirksamkeit einer nachträglichen Pauschalvereinbarung beruft und stattdessen die Mindestsätze nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) abrechnet – so eine jetzt rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2016.

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