Ein Architekt handelt nicht treuwidrig, wenn er sich auf die Unwirksamkeit einer nachträglichen Pauschalvereinbarung beruft und stattdessen die Mindestsätze nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) abrechnet – so eine jetzt rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2016.
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