Wohnraummietrecht: Kein Widerrufsrecht nach Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat entschieden, dass eine vom Wohnungsmieter erklärte Zustimmung  zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach §§ 558 ff. BGB vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst ist. Dem Mieter steht daher kein Widerrufsrecht zu.

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