Wohnraummietrecht: Kein Widerrufsrecht nach Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat entschieden, dass eine vom Wohnungsmieter erklärte Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach §§ 558 ff. BGB vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst ist. Dem Mieter steht daher kein Widerrufsrecht zu.