Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche Leistungen bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach die in einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfolgte Tilgung einer USt-Schuld durch die Organgesellschaft dann keine unentgeltliche Leistung ist, wenn die Organgesellschaft sich durch die Zahlung von einer Haftungsschuld befreit. Im Falle der Insolvenz der Organgesellschaft greift § 134 InsO nicht durch.

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