Erhöhte Nachweispflichten im neuen Bauvertragsrecht

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 müssen Bauunternehmen den Bestellern, soweit es sich um Verbraucher handelt,  Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens in Textform und rechtzeitig vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Die Regelungen gelten für ab 01.01.2018 geschlossene Verträge.

weiterlesen