Nachtragsvergütung

Bauvertragsrecht: Notwendige Leistungen müssen auch ohne (wirksamen) Auftrag bezahlt werden!

Die Regelung des § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B ist auch anwendbar, wenn vertragliche Ansprüche gegen einen öffentlichen Auftraggeber mangels wirksamer Beauftragung ausscheiden. Ein Anspruch auf Vergütung einer auftragslos erbrachten Leistung setzt u. a. voraus, dass ihre Ausführung (technisch) zwingend notwendig war.

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Bauvertragsrecht: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist die Höhe der in einer sog. Nachtragsvereinbarung vereinbarten Vergütung für die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung verbindlich und nicht an die Vergütung für den Hauptauftrag geknüpft. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde nun zurück, das Urteil ist rechtskräftig.

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