Mietrecht: Grenzen der Duldungspflicht des Mieters bei grundlegender Umgestaltung der Mietsache

Mit Beschluss vom 21.11.2017 hat der u.a für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) ausgesprochen, dass ein Mieter nicht verpflichtet ist, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, deren Umfang so weitreichend ist, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde.

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