Mietminderung

Gewerbemietrecht: Mietminderungsrecht nach behördlicher Schließung von Verkaufsflächen!

Das Landgericht München I hat in einem Urteil, das sich mit den Folgen der COVID-19-Pandemie befasst, für ein Minderungsrecht des Gewerbemieters ausgesprochen. Können Verkaufsflächen wegen behördlicher Anordnungen nicht zum vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden, ist die Geschäftsgrundlage gestört, der Zahlungsanspruch Vermieters ist verringert oder entfällt ganz.

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Mietrecht: Schimmelbefall aufgrund von Wärmebrücken berechtigt nicht immer zur Mietminderung

Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine – bei unzureichender Belüftung und Beheizung – hierdurch entstehende Schimmelbildung sind kein vom Vermieter zu vertretender Mangel, wenn der Zustand des Gebäudes den bei seiner Errichtung geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entspricht.

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