Gewerbemietrecht: Mietminderungsrecht nach behördlicher Schließung von Verkaufsflächen!
Das Landgericht München I hat in einem Urteil, das sich mit den Folgen der COVID-19-Pandemie befasst, für ein Minderungsrecht des Gewerbemieters ausgesprochen. Können Verkaufsflächen wegen behördlicher Anordnungen nicht zum vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden, ist die Geschäftsgrundlage gestört, der Zahlungsanspruch Vermieters ist verringert oder entfällt ganz.