Waffenrecht: Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten
Das vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes gelten seit 31.10.2024. Sie enthalten u.a. sog. „Messerverbote“ auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr sowie erweiterte Sicherstellungs- und Durchsuchungsbefugnisse bei Legalwaffenbesitzern.