Insolvenzanfechtungsrecht: AG München entscheidet zum Zeitpunkt der Entstehung des Arbeitslohns (§ 140 InsO)

Nach einer von BFB Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidung des Amtsgericht München zum Insolvenzanfechtungsrecht entsteht der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers bereits am ersten Tag des Monats für den laufenden Monat. Das gilt auch, wenn der Lohn nach den Regelungen des Arbeitsvertrages oder dem Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“ erst später fällig wird, d.h. zur Auszahlung gelangt.

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