Inkongruenz

Insolvenzanfechtungsrecht: AG München entscheidet zum Zeitpunkt der Entstehung des Arbeitslohns (§ 140 InsO)

Nach einer von BFB Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidung des Amtsgericht München zum Insolvenzanfechtungsrecht entsteht der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers bereits am ersten Tag des Monats für den laufenden Monat. Das gilt auch, wenn der Lohn nach den Regelungen des Arbeitsvertrages oder dem Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“ erst später fällig wird, d.h. zur Auszahlung gelangt.

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Insolvenzrecht: BGH zur Anfechtbarkeit der nachträglichen Sicherung eines Anspruchs

Nach einer Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH kommt es im Anwendungsbereich des § 133 Abs. 2 InsO, der die Anfechtung der Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung nur ermöglicht, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist, nicht auf den Zeitpunkt der (nachträglichen) Bestellung der Sicherheit, sondern auf das Entstehen des gesicherten Anspruches an. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. weiterlesen