Architektenrecht: Mindest- und Höchstsätze der HOAI zwischen Privaten weiterhin verbindlich!

Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts München sind die Regelungen der HOAI zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen auch nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 04.07.2019 (C-377/17) weiterhin anzuwenden, wenn es sich bei den Vertragsparteien um Privatpersonen handele. Die Mindest- und Höchstsätze bildeten den Kern der HOAI.

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