Immobilienrecht: Weitreichende Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Altlastenverdacht

Der für das Liegenschaftsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über eine frühere gefahrträchtige Nutzung der Liegenschaft, welche einen Altlastenverdacht begründet, aufzuklären hat. Bereits der Altlastenverdacht begründe einen Sachmangel. weiterlesen