Gesellschafterdarlehen
Insolvenzanfechtung: Jede zeitweise Überlassung von Geldmitteln kann ein Gesellschafterdarlehen sein
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass jede Forderung eines Gesellschafters auf Rückzahlung eines an die Gesellschaft gewährten Geldbetrages unter § 135 InsO fallen kann. Entscheidend ist, dass die Zurverfügungstellung auf Zeit erfolgt.
Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens
Mit Urteil vom 2.5.2019 hat der u.a. für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung nicht dadurch beseitigt wird, dass dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin kurz darauf ein identischer Geldbetrag von dritter Seite wieder zugeführt wird. weiterlesen