Fahrerlaubnisrecht

Verkehrsgerichtstag 2023: Arbeitskreis VI lehnt ärztliche Meldepflicht ab

Der Arbeitskreis VI des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich einstimmig gegen eine Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten bei fahrungeeigneten Personen ausgesprochen. Zugleich empfahl er, jene Voraussetzungen zu präzisieren, bei deren Vorliegen straffreie Meldungen an die Fahrerlaubnisbehörden erfolgen dürfen. Kernpunkt war die Abwägung der Schweigepflicht und dem Schutz der Allgemeinheit.

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BFB-Partner Dr. Michael Pießkalla referiert auf dem 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar

Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bendler, Fuchs-Baumann und Kollegen in München, wird als Fachreferent auf dem 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der vom 25.1. bis 27.01.2023 in Goslar stattfinden wird, im Arbeitskreis VI (Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten von fahrungeeigneten Personen) sprechen. Der VGT ist die bedeutendste Konferenz zum Straßenverkehrsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

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Verwaltungsrecht: ADHS begründet im Regelfall keine Fahreignungszweifel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat in einer von Bendler Fuchs-Baumann & Kollegen erstrittenen Entscheidung zum Fahrerlaubnisrecht klargestellt, dass das Vorliegen einer Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Regelfall kein Grund ist, die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen und ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung anzuordnen.

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