Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit von Dividendenzahlungen

Einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt/Main zufolge kann der Insolvenzverwalter Dividendenzahlungen (im Streitfall einer KGaA) als unentgeltliche Leistung nach § 134 InsO anfechten, sobald der die Ausschüttung tragende Gewinnverwendungsbeschluss rechtskräftig für nichtig erklärt wurde. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG steht einer Rückforderung der Zahlungen, auch bei gutgläubigern Aktionären, nicht entgegen. weiterlesen